Von Christoph Esser
Der Bundesrat hat am 1. März 2013 das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet. Die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommenssteuerrecht wird – wie bereits im Newsletter Recht aktuell angekündigt – rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 auf 720 Euro. Die Einnahmen unterliegen in beiden Fällen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.