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Zugang zur Schule für Kinder mit geistiger Behinderung

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© David Maurer / Lebenshilfe

Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („Behindertenrechtskonvention“, kurz BRK) in Kraft getreten. Damit ist die BRK auch in Deutschland geltendes Recht. Die BRK ist eine bedeutende Errungenschaft für Menschen mit Behinderung. Sie beschreibt für alle Lebensbereiche die für Menschen mit Behinderung geltenden Menschenrechte und verpflichtet die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Justiz, die Vorgaben des Übereinkommens zu beachten.

Zweck der Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Mit der BRK wird ein wichtiger Perspektivenwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderungen werden nicht als Objekte der Fürsorge gesehen und behandelt, sondern als gleichberechtigte Subjekte, die mit den gleichen Rechten wie nichtbehinderte Menschen mitten in der Gesellschaft leben.

Eine wichtige Vorschrift der BRK, die das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung beschreibt, ist in Art. 24 enthalten.

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