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Verbraucher­streit­beilegungsgesetz in Kraft getreten

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02. Aug 2016

Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen oder Streitigkeiten über solcher Verträge.

Am 1. April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen oder Streitigkeiten über das Bestehen solcher Verträge. Die Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sind Verbraucherverträge. Nach dem neuen § 6 Abs. 3 Ziff. 5 WBVG muss der Träger eines Wohn- und Betreuungsangebotes im WBVG-Vertrag klar und verständlich erklären, ob er bereit ist, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt für alle ab dem 1. April 2016 geschlossenen Verträge nach dem WBVG.

Die Informationspflicht gilt ab dem 1. Februar 2017 auch für Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder AGBs verwenden. Unternehmer sind daher verpflichtet, die Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich informieren, ob sie bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nähere Informationen sowie einen Formulierungsvorschlag finden Sie hier bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

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