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Verbesserungen bei barrierefreiem Katastrophenschutz

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kündigt an, Verbesserungen beim barrierefreien Katastrophenschutz voranzubringen. Das Hochwasser im Juli 2021 zeigte den Handlungsbedarf auf.

Bereits seit längerer Zeit haben Menschen mit Behinderung immer wieder darauf hingewiesen, dass Notrufe und Informationen zum Katastrophenschutz nicht barrierefrei sind. Welche tragischen Folgen das haben kann, hat die Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahrs in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gezeigt, als alleine in einer Wohneinrichtung der Lebenshilfe Ahrweiler zwölf Menschen mit Behinderung ums Leben gekommen sind.

Leider musste es erst zu diesem tragischen Ereignis kommen, damit sich der Gesetzgeber mit diesem drängenden Thema intensiver befasst. Doch noch im August teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Schreiben mit, sich diesem Anliegen nun intensiver zu widmen. So wird eine Arbeitsgruppe nun ermitteln, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Belange von Menschen mit Behinderung im Katastrophenschutz besser zu berücksichtigen. Hier findet auch eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Bundesländer statt, so das BMAS. „Eingebunden ist dabei auch der Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Auch von den Verbänden von Menschen mit Behinderungen wurden uns weitere sinnvolle Hinweise gegeben“, heißt es im Schreiben des BMAS. Erste konkrete Vorschläge darüber, wie der Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderungen künftig besser gewährleistet werden kann, wurde den zuständigen Bundesressorts übermittelt:

  • Mitdenken der Bedarfe von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema im Katastrophenschutz im Sinne des Disability Mainstreamings, insbesondere im Ri siko- und Krisenmanagement.
  • Einbeziehen von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von Konzepten zum Katastrophenschutz auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) als Expertin nen und Experten in eigener Sache.
  • Barrierefreiheit aller Warn-Apps, wie z.B. NINA über das Zwei-Sinne-Prinzip.
  • Schnelle Umsetzung des Cell-Broadcasting.
  • Schnelle Einführung der bundesweiten Notruf-App nora spätestens zum Ende des 3. Quartals 2021.
  • Aufsetzen von Förderprogrammen, die sich gezielt mit Projekten des Katastrophen schutzes für Menschen mit Behinderung befassen, um konkrete Schwachstellen zu identifizieren und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten (unter Einbin dung der Verbände von Menschen mit Behinderungen).
  • Einführung eines besonderen Registers (z.B. beim Einwohnermeldeamt) zur freiwilli gen Erfassung von Menschen mit Behinderungen mit besonderem Hilfebedarf im Katastrophenfall (z.B. alleinlebende Menschen mit Behinderungen; Menschen, die beatmet leben).
  • Durchgehende Gebärdensprachdolmetschung bei Warnungen im Katastrophenfall auf allen öffentlich-rechtlichen Kanälen (nicht nur digital) sowie Bereistellung von In formationen in Leichter Sprache.
  • Gezielte Aufklärung von Menschen mit Behinderungen über Verhaltensweisen und Befähigung zur Ergreifung von Maßnahmen im Katastrophenfall (Kampagnen, Auf klärungsbroschüren etc. unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinde rungen) durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
  • Sensibilisierung privater Hilfsorganisationen (z.B. Technisches Hilfswerk, kommu nale Feuerwehren) über Schulungen für die Belange von Menschen mit Behinde rungen im Katastrophenfall.
  • Austausch mit den Bundesländern zu der Frage, ob und ggf. wie der Schutz im Kri sen- und Katastrophenfall in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in der Heimaufsicht verankert werden kann.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell und umfänglich diese Maßnahmen zum Schutz der Menschen mit Behinderung nun umgesetzt werden. Die Hochwasserkatastrophe hat aber deutlich gezeigt, dass nicht nur Menschen mit Behinderung hiervon profitieren werden. Bleibt zu hoffen, dass es nun schnell und flächendeckend zur Umsetzungen dieser Maßnahmen kommt.

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