22. Jan 2016
Die Regelbedarfe für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII, vor allem für Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, wurden zum 1. Januar 2016 angehoben.
Die Regelbedarfe für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII (v.a. Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) wurden zum 1. Januar 2016 angehoben. Die Regelbedarfsstufen (RBS) wurden wie folgt erhöht (Veränderungen gegenüber 2015 in Klammern):
Mit der Erhöhung der Regelbedarfe steigen die Mehrbedarfe sowie die Barbeträge für Bewohner von stationären Einrichtungen entsprechend.
Die Fortschreibung der Regelsätze ist gesetzlich festgeschrieben Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs-verordnung (RBSFV). Sie erfolgt jährlich und orientiert sich an der bundesdurchschnittlichen Preisentwicklung und der Nettolohnentwicklung.