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Kein Rundfunkbeitrag für Bewohner in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe?

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Von Christoph Esser

In einer Presseinformation von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom 19.Dezember 2012 wurde bekannt gegeben, dass Pflegeheimbewohner vorläufig keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich kurz vor Inkrafttreten des neuen Rundfunkbeitragsrechts darauf verständigt, Pflegeheime bis zu einer abschließenden Klarstellung durch den Gesetzgeber als Gemeinschaftsunterkünfte zu behandeln. Folglich entfällt die Beitragspflicht für einzelne Zimmer und deren Bewohner. Begründet wird die Einordnung als Gemeinschaftsunterkunft mit dem nachhaltigen Betreuungsbedarf der Bewohner.

Nicht geklärt ist hingegen, ob auch Wohnheime für Menschen mit Behinderung (vorläufig) als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden, mit der Folge dass auch die dortigen Bewohner beitragsfrei wären.

Nach Ansicht der Lebenshilfe NRW besteht kein Grund für eine unterschiedliche Einordnung. Die Sachlage ist insoweit vergleichbar: Auch die Bewohner in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bedürfen einer umfassenden Betreuung. Zudem gilt es auch hier, die Bewohner keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen auszusetzen. Der Landesverband Lebenshilfe NRW e.V. hat bei der gemeinsamen Pressestelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits eine entsprechende Anfrage gestellt. Bis zu einer rechtsverbindlichen Auskunft ist den betroffenen Bewohnern anzuraten, sich gegenüber dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf den Inhalt der Presseinformation zu berufen und mitzuteilen, dass sie in einer vergleichbaren stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung leben.

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