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Bundesteilhabegesetz – Erste Reformschritte in Kraft getreten

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Von Christoph Esser

Das Bundesteilhabegesetz wurde am 29. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits einen Tag nach der Verkündung sind die ersten Änderungen in Kraft getreten. Weitere praxisrelevante Neuerungen zum 1. Januar 2017. Im ersten Reformschritt wurden u. a. die Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe um 25.000 Euro angehoben. Zudem wurde die Anrechnung des Werkstattentgelts auf die Leistungen der Grundsicherung verbessert und das Arbeitsförderungsgeld verdoppelt. Eine Übersicht mit den Änderungen im Jahr 2017 finden Sie im Link unten.

Hinweisen möchten wir insbesondere auf die angepasste Regelung in § 75 Abs. 2 SGB XII: In Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe dürfen zum Schutz des dort betreuten Personenkreises nur noch solche Personen beschäftigt werden, die nicht wegen bestimmter Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit verurteilt worden sind.

Wir empfehlen daher allen Einrichtungen und Diensten, sich von Fach- und anderem Betreuungspersonal, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kontakt mit Leistungsberechtigten haben, vor deren Einstellung oder Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. während der Beschäftigungsdauer in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregisters vorlegen zu lassen.

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