E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht alleine lassen

Vorlesen

Familien von Kindern mit Behinderung dürfen in der Corona-Pandemie nicht mit ihren Problemen alleine gelassen werden.
© David Maurer / Lebenshilfe

Prof. Dr. Gerd Ascheid appeliert zum europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, den Eltern beeinträchtigter Kinder schnell, unbürokratisch und flexibel zu helfen.

In der Corona-Krise sind Eltern von Kindern mit Behinderung besonders stark belastet. Aus diesem Grund appelliert der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Prof. Dr. Gerd Ascheid, anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, den Eltern beeinträchtigter Kinder schnell, unbürokratisch und flexibel zu helfen. Gleichzeitig dürfen Menschen mit Behinderung, die in sogenannten Inklusionsunternehmen arbeiten, nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden.

"Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung sind durch die Alltagsbeschränkungen hohen persönlichen Belastungen ausgesetzt, da sie sich täglich um die Versorgung und Pflege ihrer Kinder kümmern müssen.“ Seit über einem Monat versorgen, pflegen und fördern viele Eltern ihre teils schwer und mehrfach behinderten Kinder rund um die Uhr zuhause. Die körperliche und psychische Belastung dieser Väter und Mütter ist groß. Hinzu kommen oft große finanzielle Sorgen aufgrund beruflicher Unsicherheiten wegen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder der schlichten Sorge sich im Alltag mit dem Corona-Virus anzustecken. Wann Kitas, Schulen und Werkstätten wieder für alle geöffnet werden ist nicht absehbar. „Wir dürfen diese Eltern nicht alleine lassen. Politik und zuständige Kostenträger müssen schnelle, unbürokratische und flexible Hilfe für diese Väter und Mütter leisten, damit die Kinder auch in der Corona-Pandemie die nötige Förderung und Pflege erhalten, die ihnen nach der UN-Behindertenrechtskonvention zusteht. Dazu müssen auch die Familienunterstützenden Dienste wieder ihre Arbeit vollständig aufnehmen können,“ sagt Ascheid.

„Auch dürfen Menschen mit Behinderung, die in Inklusionsunternehmen¹ arbeiten, in der Corona-Krise nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden. Es gilt ein gutes Maß an Schutz und Unterstützung bei gleichzeitiger Stärkung der Teilhabe – auch am Arbeitsleben – und eines selbstbestimmten Lebens aufrechtzuerhalten bzw. wieder zu ermöglichen. Auch in diesen besonderen Zeiten sind alle Rechte der Menschen zu beachten und umzusetzen. Der 5. Mai macht nicht umsonst auf die geforderte Gleichstellung für die Menschen mit Behinderung aufmerksam“, ergänzt Lebenshilfe NRW Landesgeschäftsführerin Bärbel Brüning. Derzeit haben Inklusionsunternehmen, die gegründet wurden, um Menschen mit Behinderung Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen , Probleme die Finanzhilfen der NRW-Landesregierung zu beantragen. Das Hauptproblem besteht derzeit darin, dass die spezielle Form der sozialen Absicherung der Mitarbeiter mit Behinderung in diesen Inklusionsunternehmen es unmöglich machen, Finanzhilfen des Landes zu beantragen. „Ebenso kann oft keine Kurzarbeit für die Mitarbeiter mit Behinderung beantragt werden, was als einziges Mittel nur noch die Kündigungen für diese besonderen Mitarbeiter zur Folge hätte. Damit aber würden die Inklusionsunternehmen die Grundlage aller Zuschüsse und den Status der Gemeinnützigkeit verlieren,“ erklärt Brüning die komplexe Rechtslage. Ohne finanzielle Unterstützung drohen Inklusionsunternehmen Insolvenz und vielen Menschen mit Behinderung der dauerhafte Verlust ihres Arbeitsplatzes.

¹ | Was sind Inklusionsunternehmen? (bag-if.de/was-sind-inklusionsunternehmen/)

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen