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Lebenshilfe NRW zum Landesausfühungsgesetz BTHG

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16. Nov 2017

Vorrangiges Ziel des Gesetztes müssen nach Auffassung der Lebenshilfe NRW einheitliche Lebensverhältnisse im Land sein und sich Hilfe „wie aus einer Hand“ vollziehen.

Hilfe wie aus einer Hand fordert die Lebenshilfe NRW
Hilfe wie aus einer Hand fordert die Lebenshilfe NRW

Im Rahmen der Verbändeanhörung bezog die Lebenshilfe NRW Stellung zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG-BTHG NRW). Bereits im Vorfeld der Verbändeanhörung hatte sie sich gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen des Landesbehindertenrates NRW zu zentralen Eckpunkten eines Landesausführungsgesetzes positioniert.

Vorrangiges Ziel des Gesetztes müssen nach Auffassung der Lebenshilfe NRW einheitliche Lebensverhältnisse im Land sein und sich Hilfe „wie aus einer Hand“ vollziehen. "Leider wird der eigentliche Gesetzesentwurf diesem selbst gesteckten Ziel nicht gerecht. Einheitliche Lebensverhältnisse im Bereich der Fachleistungen lassen sich aus unserer Sicht nur erreichen, wenn die Aufgaben der Eingliederungshilfe als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ausgestaltet sind und die beiden Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe einer Fachaufsicht des Landes unterliegen", heißt es in der Stellungnahme der Lebenshilfe NRW. Sie fürchtet, wenn der Entwurf unverändert verabschiedet wird, "dass durch die Heranziehung der Kommunen für einzelne Eingliederungshilfeleistungen bzw. Teilleistungen ein Flickenteppich von Zuständigkeiten entstehen wird".

Sie vermisst außerdem gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit aller Rehabilitationsträger im Land. "Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass regionale Arbeitsgemeinschaften aller Rehabilitationsträger zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Teilhabe behinderter Menschen gebildet werden" so die Lebenshilfe NRW.

"Bedauerlich" findet die Lebenshilfe NRW den Umstand, dass die Landesregierung keinen Gebrauch von der eingeräumten Möglichkeit macht, die Obergrenze für den Lohnkostenzuschuss im Budget für Arbeit nach oben zu korrigieren. "Nur durch eine Anpassung des Lohnkostenzuschusses nach oben wird es gelingen, auch Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, ist sich die Lebenshilfe NRW sicher. "Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass die Länder im Zuge der Verhandlungen über das Bundesteilhabegesetz fünf Mrd. Euro Entlastung durch den Bund erhalten. Die Lebenshilfe NRW erwartet daher, dass ein großer Teil dieser Finanzhilfe in eine verbesserte Eingliederungshilfe fließt sagte Landesvorsitzender Uwe Schummer MdB bereits Anfang November.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der Lebenshilfe NRW .
Lesen Sie hier die ergänzende Stellungnahme zur Anhörung am 7. März 2018 (28.02.2018).

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