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Gesetzentwurf zur Gewaltprävention reicht nicht aus

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Menschen mit Behinderung durch gute Gewaltprävention vor Ort stärken.
Menschen mit Behinderung durch gute Gewaltprävention vor Ort stärken.
© David Maurer / Lebenshilfe

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) möchte das Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch mit Blick auf die Gewaltprävention reformieren. Der Lebenshilfe NRW geht der vorgelegte Gesetzentwurf nicht weit genug. Außerdem kritisiert Sie, die kurze Frist zur Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung der Menschen mit Behinderung unmöglich machte.

Für einen effektiven Gewaltschutz sind landeseinheitliche Qualitätsstandards für die Lebenshilfe NRW unumgänglich. Diese vermisst der Landesverband allerdings im vom MAGS vorgelegte Gesetzesentwurf. Auch kritisiert die Lebenshilfe die längst überholte Wortwahl des Ministeriums (Unterbringung) im Entwurf und fordert eine zeitgemäße Sprache. Anstelle eine „verantwortliche Person“ zu benennen, wünscht sich die Lebenshilfe NRW vielmehr die Installation einer Fachkraft für Gewaltschutz, die auch nur in diesem Bereich tätig ist. Ebenso wünscht sie sich die Veröffentlichung der Prüfberichte, damit Nutzer:innen sich ausriechend informieren können.

Eine vollständige Überarbeitung des Gesetzentwurfes hält die Lebenshilfe NRW außerdem im Beriech der Freiheitsentziehungen Maßnahmen für notwendig.

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