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Fehlende Zahlen und schlechte Gesundheitsversorung

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Der Landesverband Lebenshilfe NRW kritisiert im NRW-Teilhabebericht dokumentierte mangelhafte Datenlage zu Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und deren problematischen Zugang zum Gesundheitssystem.

Anlässlich der gestrigen Anhörung des Sozialausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zum ersten NRW-Teilhabebericht und zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) kritisiert die Lebenshilfe NRW – die größte Selbsthilfeorganisation für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und deren Angehörigen – die mangelhafte Datenlage zu Menschen mit geistiger Behinderung und zur unzureichenden gesundheitlichen Versorgung dieser Personengruppe.

„Wir haben in nahezu jedem Kapitel des ersten NRW-Teilhabeberichts gelesen, dass keine Daten zu Menschen aus besonderen Wohnformen (ehemals stationäres Wohnen) vorliegen. Damit beachtet der erste Teilhabebericht des Landes Nordrhein-Westfalen einen großen Anteil von Menschen mit Beeinträchtigung, insbesondere Menschen mit geistiger oder schwertmehrfacher Behinderung einfach gar nicht. Eine Lehre aus diesem ersten Teilhabebericht muss daher lauten, die Datenlage zu genau diesen Personengruppen deutlich zu verbessern und vor allem auch die Menschen selbst zu ihrer Lebenssituation zu befragen. Quantitative und Qualitative Erhebungen sind dringend erforderlich. Das „nicht über uns ohne uns“, dass die Menschen zu Recht einfordern, ist endlich ernst zu nehmen“, sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.

„Der NRW-Teilhabebericht legt, und das ist in der laufenden Corona-Pandemie besorgniserregend, die schon vor Corona bestehenden Mängel in der Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung offen. Unzureichende Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und eine nicht geregelte Assistenzsituation bei stationären Krankenhausaufenthalten für genau diese Personen, ist für eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, zehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland, schlicht beschämend. Hier muss es dringend zu Aufklärung beim Gesundheitspersonal, zu umfassend barrierefreien Angeboten und einer Klärung der Refinanzierung der Assistenzen erfolgen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen immer nur auf das persönliche Engagement engagierter Mitarbeitenden, Angehöriger oder Ehrenamtlichen angewiesen sind“, sagt Brüning.

„Die nordrhein-westfälischen Lebenshilfen und besonders wir als Landesverband sind gerne bereit bei der Behebung dieser Mängel unsere Expertise einzubringen, um die Situation der Menschen mit geistigen und schwerstmehrfachen Beeinträchtigungen zu verbessern,“ bietet Brüning an.

Stellungnahme der Lebenshilfe NRW zur Anhörung zum NRW-Teilhabebericht.

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