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Bildung und Entschädigung für Menschen mit Behinderung

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17. Aug 2017

Wahlfreiheit in Nordrhein-Westfalens inklusivem Schulsystem und mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die Stiftung Anerkennung und Hilfe forderten Barbara Stamm und Uwe Schummer bei einem Pressegespräch im Düsseldorfer Landtag ein.

Barbara Stamm (Bayern) und Uwe Schummer (NRW), beide Landesvorsitzende der Lebenshilfe, sprachen über schulische Inklusion und Entschädigung von Menschen mit Behinderung mit der Landespresse. Foto: Christian Pakusch
Barbara Stamm (Bayern) und Uwe Schummer (NRW), beide Landesvorsitzende der Lebenshilfe, sprachen über schulische Inklusion und Entschädigung von Menschen mit Behinderung mit der Landespresse. Foto: Christian Pakusch
© Christian Pakusch

Wahlfreiheit in Nordrhein-Westfalens inklusivem Schulsystem und mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die Stiftung Anerkennung und Hilfe forderte die Lebenshilfe NRW gestern bei einem Pressegespräch im Düsseldorfer Landtag ein.

„Inklusion ist kein Schalter, den man umlegt und dann ist die Welt schön, es ist ein Prozess, in dem Denken, Handeln und Strukturen zusammengefügt werden müssen. Wichtig ist nicht eine Schule für alle, sondern die beste Schule für jeden zu erreichen. Das entscheidende ist die Wahlfreiheit im Bildungsbereich. Wir sind für diese Wahlfreiheit. Dazu gehört auch, dass wer eine Regelschule besuchen will und kann, die besten Voraussetzungen bekommt.“ sagte der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer MdB.

Diese Voraussetzungen sind in einem unterfinanzierten Bildungssystem in NRW zu verbessern. Es beginnt bei der Lehrerausbildung und führt über die baulichen Veränderungen an den Schulen und endet bei den Schulbegleitungen. Gerade für Letztere müssen Verfahrenswege, Qualitätsstandards und Tätigkeitsprofile landesweit vereinheitlicht und höher refinanziert werden, so die Lebenshilfe NRW.

Die Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Barbara Stamm MdL, gab auf Einladung der Lebenshilfe NRW einen Exkurs ins bayrische Schulsystem. „In Bayern ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen, das ist interfraktioneller Konsens im bayrischen Landtag. Das führte dazu, dass es Förderklassen an Regelschulen gibt und Förderschulen umgekehrt auch für nichtbehinderte Schüler offen stehen“, erläuterte Stamm. Generell sei die Debatte um die schulische Inklusion in Bayern weniger ideologisch aufgeladen geführt worden. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Regelschulen und Förderschulen ist für Schummer auch in NRW ein möglicher Weg hin zur besten Bildung für jeden und eine Alternative zum reinen Schließen von Förderschulen.

Abseits der inklusiven Bildung wies die Lebenshilfe NRW auf ein wichtiges Thema hin. Seit gut acht Monaten werden Menschen mit Behinderung, die zwischen 1949 und 1975 (in der DDR: 1949 bis 1989) in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien misshandelt wurden, durch die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ entschädigt. „Das Interesse daran ist bisher verhalten. Das liegt auch daran, dass Menschen mit geistiger Behinderung von der Entschädigung noch nicht erfahren haben. Deswegen appellieren wir an die Öffentlichkeit, informieren Sie Mitarbeiter von Behinderteneinrichtungen, Betreuer und Menschen, die mit behinderten Menschen zu tun haben, über die Stiftung. Die Menschen haben ein Recht auf diese Entschädigung. Sie sollten davon erfahren!“, sagte Philipp Peters, Pressesprecher der Lebenshilfe NRW. Bundesweit geht man von rund 220.000 Berechtigten auf Entschädigung aus. In NRW wurden bisher rund 300 Entschädigungszusagen über insgesamt circa 2,6 Mio. Euro bewilligt. www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

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