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Der Verein
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© David Maurer / Lebenshilfe

Der Landesverband

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Ziel des Landesverband Lebenshilfe NRW ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich in Nordrhein-Westfalen leben kann, und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich persönlich benötigt. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben. Für diese Inklusion der Menschen mit Beeinträchtigung engagiert sich der Verein als Selbsthilfeorganisation und Fachverband seit mehr als 50 Jahren. Somit kann er auf eine lange Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zurückgreifen.

Der Verein Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

Mehr als 50 Jahre Erfahrung

Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Im Jahre 1964 wurde er durch Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung und interessierten Fachleuten, die sich in örtlichen Lebenshilfe-Vereinigungen zusammengeschlossen hatten, gegründet. Er ist der Landesverband für die 73 Orts- und Kreisvereinigungen in Nordrhein-Westfalen, sowie rund 60 außerordentliche Mitgliedsorganisationen. Insgesamt hat die Lebenshilfe NRW 18.000 Mitglieder. 

Individuelle Angebote sowie über 400 verschiedene Einrichtungen sorgen landesweit für die Unterstützung von rund 30.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderung. Flächendeckend kann so die benötigte Hilfe und Förderung gewährleistet werden, um den Bedürfnissen von Betroffenen und ihren Familien gerecht zu werden.

Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. tritt für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung, ihren Familien und Angehörigen gegenüber dem Gesetzgeber, Behörden und anderen Verbänden ein und berät seine Mitglieder in Rechts- und Fachfragen. Der Landesverband ist als öffentlich förderungswürdig anerkannt nach §§74, 75 KJHG.

Vier Aufgabenfelder für den Landesverband

  • Selbsthilfeorganisation der Menschen mit geistiger Behinderung
  • Elternvertretung
  • Fachverband
  • Träger von Maßnahmen und Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung

Alle Bemühungen der Lebenshilfe NRW verfolgen das Ziel, die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen zu vertreten. Teilhabe statt Ausgrenzung, getreu diesem Motto setzt sich die Lebenshilfe NRW für die gesellschaftliche Anerkennung und Integration sowie ein möglichst selbstständiges Leben aller Menschen ein. Ihnen muss der Schutz und die Hilfe zuteil werden, die individuell benötigt wird. wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.

Die Lebenshilfe will Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Menschen mit schweren geistigen Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.

Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten dieselben Menschenrechte wie für nichtbehinderte Menschen, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Wie alle Bürger haben Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf:

  • Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG),
  • den Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 GG),
  • den Gleichheitsschutz (Artikel 3 GG),
  • und allen anderen Grundrechten

Es ist normal für Menschen sich voneinander zu unterscheiden, verschiedene Interessen und Fähigkeiten zu besitzen oder manche Dinge besser bzw. schlechter als andere zu können. Es ist normal, verschieden zu sein.

Mitglieder und Tochtergesellschaften

Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. besteht aus 72 Orts- und Kreisvereinigungen sowie rund 59 außerordentlichen Mitgliedsorganisationen, die zusammen über 400 Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Nordrhein-Westfalen betreiben. Im gesamten Bundesgebiet existieren 509 Orts- und Kreisvereinigungen, die in 16 Landesverbänden zusammengeschlossen sind und der Bundesvereinigung Lebenshilfe angehören. Die Lebenshilfe NRW ist der größte Landesverband im Bundesgebiet.

Er bietet über seine Tochtergesellschaft, die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen sowie für die Mitarbeiter:innen der Eingliederungshilfe an.

Im Rhein-Erft-Kreis, in Hürth-Gleuel, betreibt der Landesverband außerdem als alleiniger Gesellschafter das Lebenshilfe NRW Berufskolleg gGmbH. Ziel ist es seit vielen Jahren, dort mit den Ausbildungsgängen Sozialassistenz und Heilpädagogik Fachkräfte für die Eingliederungs­hilfe auszubilden, die von Grund auf die Philosophie der Lebenshilfe kennen lernen.

Mitgliedschaften des Landesverbandes

Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. ist Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW, des Landesbehindertenrates NRW und bei Special Olympics Deutschland in NRW e.V. Der Landesverband ist Fördermitlgied im Förderkreis Gedenkort T4 e.V.

Darüberhinaus ist der Verein Gesellschafter des Forschungsinstituts für Inklusion durch Bewegung und Sport und bei den Varius Werkstätten.

Satzung des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

Den Landes-Verband Lebenshilfe NRW
gibt es seit mehr als 50 Jahren.
Was macht der Landes-Verband?
Er setzt sich für Teilhabe von Menschen
mit Behinderung
und ihren Familien ein.

Inklusion
Inklusion
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Teilhabe bedeutet:
• Dabei sein und mit-machen.
• Menschen mit Behinderung können
mit-reden und mit-bestimmen.

mitmachen
mitmachen
© Inga Kramer

Menschen mit Behinderung
können überall dabei sein:

  • In der Schule
  • Bei der Arbeit
  • In der Freizeit

Brauchen Sie Hilfe?
Der Landes-Verband hilft den
Menschen mit Behinderung
und ihren Familien.

Hilfe-Plan
Hilfe-Plan
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Der Verein Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

Mehr als 50 Jahre Erfahrung

Der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.

Nordrhein-Westfalen ist ein Teil von Deutschland.
Die Abkürzung für Nordrhein-Westfalen ist NRW.

e. V. heißt eingetragener Verein.

Gemeinnützig bedeutet:
Etwas wird für alle Menschen gemacht.

Zum Beispiel:
In einem Sport-Verein können viele Menschen mit-machen.
Dafür müssen sie etwas Geld bezahlen.
Das Geld behält der Sport-Verein nicht.
Er kauft mit dem Geld Sport-Geräte.
Damit noch mehr Menschen
Sport machen können.
Das bedeutet: Der Sport-Verein ist gemeinnützig.

Im Jahr 1964 haben sich
Eltern von Kindern mit geistiger Behinderung und Fachleute getroffen.
Sie haben gemeinsam den Verein gegründet.

Der Landes-Verband steht für
72 Orts-Vereinigungen
und Kreis-Vereinigungen.
Dazu kommen viele Organisationen.
Die Lebenshilfe NRW e.V.
hat 131 Mitglieds-Organisationen.

Die Lebenshilfe NRW e.V.
kümmert sich
um Menschen mit Behinderung.
Sie kümmert sich auch um
die Familien und Freunde.

Ganz persönliche Angebote
und viele verschiedene Einrichtungen
helfen in ganz NRW.
Die Hilfe geht an
rund 30-Tausend Menschen
mit und ohne Behinderung.

Die Lebenshilfe NRW e.V.
tritt für die Rechte
von Menschen mit Behinderung
und Ihren Familien und Angehörigen ein.

Sport
Sport
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Das bedeutet:

  • Sie hilft gegenüber dem Gesetzgeber
  • Sie hilft bei Behörden
  • Sie hilft bei anderen Verbänden
  • Sie berät die Mitglieder in Rechts-
    und Fach-Fragen

Die Förderung vom Landes-Verband
erfolgt durch Spenden.

Der Landesverband ist öffentlich anerkannt.
Das ist in einem Gesetz geregelt.
Dieses Gesetz heißt
Kinder- und Jugend-Hilfe-Recht.
Die Abkürzung ist KJHG.

Gesetze
Gesetze
© Inga Kramer

4 Aufgabenfelder für den Landes-Verband

Die 4 Aufgaben vom Landes-Verband sind:

  • Selbst-Hilfe von Menschen 
    mit Behinderung
  • Eltern-Vertretung
  • Fach-Verband
  • Träger von Einrichtungen für
    Menschen mit Behinderung

Das Ziel von der Lebenshilfe NRW ist:

  • Interessen von Menschen
    mit Behinderung vertreten. 
    Und ihre Angehörigen vertreten.
  • Teilhabe statt Ausgrenzung
  • Anerkennung in der Gesellschaft
  • Inklusion
  • Möglichst selbständiges Leben
    von Menschen
  • Schutz und Hilfe wenn sie nötig ist
Finger
Finger
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Um diese Ziele zu erreichen sind wichtig:

  • Die eigene Persönlichkeit
  • Die besonderen Bedürfnisse vom
    Einzelnen

Beides ergibt sich aus Art
und Schwere von der Behinderung.

Die Lebenshilfe will diesen Menschen
und ihren Angehörigen
lebenslang Hilfe anbieten.

Den Menschen soll es gut gehen.
Sie sollen sich wohl fühlen.

Menschen mit Behinderung
haben einen besonderen Schutz
bei der Lebenshilfe.

selbstbewusst
selbstbewusst
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Menschen mit Behinderung
haben die gleichen Menschen-Rechte
wie nicht-behinderte Menschen.
Auch für sie gilt unser Grund-Gesetz.

Mitbestimmung
Mitbestimmung
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Wie alle Menschen haben sie
einen Anspruch auf

  • Achtung von Menschen-Würde
    (Artikel 1 Grund-Gesetz)
  • Persönlichkeits-Schutz
    (Artikel 2 Grund-Gesetz)
  • Gleichheits-Schutz
    (Artikel 3 Grund-Gesetz)
  • und allen anderen Grund-Rechten

Menschen unterscheiden sich voneinander.
Das ist ganz normal.
Menschen haben

  • Verschiedene Interessen
  • Verschiedene Fähigkeiten

Die Menschen können manche Dinge
besser oder schlechter.

Menschen in Deutschland
Menschen in Deutschland
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Mitglieder und Tochter-Gesellschaften

Die Lebenshilfe NRW e.V.
ist der größte Landes-Verband
von Deutschland.

Er besteht aus vielen

  • Orts- Vereinigungen
  • Kreis-Vereinigungen,
  • Mitglieder-Organisationen
  • und vielen Einrichtungen
    für behinderte Menschen.

Die Tochter-Gesellschaft,
die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
bietet viele Fort-Bildungen
und Weiter-Bildungen an.

Sie sind für: 

  • Menschen mit Behinderungen
  • ihren Angehörigen
  • und Mitarbeitern in der
Eingliederungs-Hilfe.

Ein weiterer Teil von der

Lebenshilfe NRW e.V.
ist das Berufskolleg.
Die Schule befindet sich im Rhein-Erft-Kreis.
Der Ort heißt Hürth-Gleuel.

Ziel vom Berufskolleg ist
die Ausbildung von Fach-Kräften

  • in der Sozial-Assistenz
  • und Heil-Pädagogik in der
    Eingliederungs-Hilfe.

Mitgliedschaften vom Landes-Verband

Der Lebenshilfe NRW e.V.
hilft in vielen Bereichen.
Der Lebenshilfe NRW e.V.
unterstützt in vielen Bereichen.

Unter den verschieden Links
finden Sie viele Informationen
aus den unterschiedlichen Bereichen.

Link ist ein englisches Wort.
Es bedeutet: Verknüpfung.
Die typische Farbe für eine Link ist blau.
Was interessiert Sie?
Klicken Sie auf den blauen Link.

Der Lebenshilfe NRW e.V.
ist Mitglied von der

Der Landes-Verband ist Fördermitglied im
Förderkreis Gedenk-Ort T4 e.V.

Der Landes-Verband ist Gesellschafter vom

Satzung der Lebenshilfe NRW e.V.

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Qualität
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Für eine Organisation wie die Lebenshilfe sind Widererkennungswerte und Werte im gemeinsamen Zusammenleben wichtig. Alles dazu finden Sie auf der folgenden Seite.

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Sie möchten mehr über den Aufbau und die Strutkuren des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. wissen? Folgen Sie dem Link und Sie werden mehr über die Struktur des Landesverbandes der nordrhein-westfälischen Lebenshilfen erfahren.

Botschafter

Handschlag
Handschlag
© Markéta Machová / Pixabay

Die Lebenshilfe NRW kooperiert seit vielen Jahren mit prominenten Botschafter:innen. Sie engagieren sich für die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung und sorgen so für Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Abtstraße 21, 50354 Hürth
+49 (0) 2233 93245-0
+49 (0) 2233 93245-10
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Informieren: Beiträge der Lebenshilfe NRW

Aktuelles
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© Gerd Altmann / Pixabay

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Das Lebenshilfe journal ist eine überregionale Verbandzeitung der Lebenshilfe NRW, die seit über 10 Jahren mit Orts- und Kreisvereinigungen entsteht.

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